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BGH, 04.10.1966 - 1 StR 338/66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe aus zwei zeitlich und sachlich unterschiedlichen Urteilen
Verfahrensgang
- AG Köln, 21.10.1965 - 11 Ls 45/65
- BGH, 04.10.1966 - 1 StR 338/66
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 338/66
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18. Februar 1966 wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen zur Entscheidung, ob mit der Strafe aus dem Urteil des Schöffengerichts Köln vom 21. Oktober 1965 - 11 Ls 45/65 - und mit der "zwei Monate vorher" ausgesprochenen Strafe wegen Hehlerei eine Gesamtstrafe gegen den Angeklagten zu bilden ist (§ 79 StGB; § 349 Abs. 4 StPO; BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; Anklageschrift Bl. 251, 252, 258 der Hauptakten). - BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 338/66
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18. Februar 1966 wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen zur Entscheidung, ob mit der Strafe aus dem Urteil des Schöffengerichts Köln vom 21. Oktober 1965 - 11 Ls 45/65 - und mit der "zwei Monate vorher" ausgesprochenen Strafe wegen Hehlerei eine Gesamtstrafe gegen den Angeklagten zu bilden ist (§ 79 StGB; § 349 Abs. 4 StPO; BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; Anklageschrift Bl. 251, 252, 258 der Hauptakten). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 338/66
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18. Februar 1966 wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen zur Entscheidung, ob mit der Strafe aus dem Urteil des Schöffengerichts Köln vom 21. Oktober 1965 - 11 Ls 45/65 - und mit der "zwei Monate vorher" ausgesprochenen Strafe wegen Hehlerei eine Gesamtstrafe gegen den Angeklagten zu bilden ist (§ 79 StGB; § 349 Abs. 4 StPO; BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; Anklageschrift Bl. 251, 252, 258 der Hauptakten).